Fragen & Antworten

  • Unsere Abendkasse mit Vorverkauf hat an Veranstaltungstagen von 19.00 – 20.30 Uhr geöffnet (bei Veranstaltungsbeginn vor 20.00 Uhr eine Stunde vor Beginn)

  • Beim Einlass zum kostenpflichtigen Hauptprogramm werden Einlassbändel kontrolliert, diese Bändel sind vorab an der Bändelhütte gegen Vorlage der Eintrittskarte persönlich abzuholen.

    Der Einlass ist in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn 

  • Essen im Hauptzelt ist grundsätzlich verboten, Getränke können mitgenommen werden. In Ausnahmefällen kann die Mitnahme von Gläsern und Glasflaschen in die Veranstaltung untersagt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise am Veranstaltungsabend.

  • Unsere traditionellen Flohmärkte am Samstag, 24. Mai und 14. Juni 2025, finden jeweils von 08 – 16 Uhr für Besucher statt. Aufbaubeginn ist ab 5:30 Uhr, die Standgebühr inklusive KFZ-Stellplatz beträgt 7€/Meter. Der nächste Kinderflohmarkt findet am Donnerstag, 19. Juni 2025 statt.

    Für alle Flomärkte ist keine Anmeldung möglich/nötig.

  • Unser Biergarten mit den Essensständen hat an jedem Veranstaltungstag geöffnet. Informationen zu den jeweiligen Öffnungszeit gibt es hier

  • Unsere Ticketgutscheine sind während der Spielzeit an unseren VVK-Stellen und das ganze Jahr im Internet unter ulmerzelt.online-ticket.de verfügbar.

  • Beim Jugendschutz gilt grundsätzlich

    ab 6 Jahre: grundsätzlicher Besuch von Konzerten erlaubt.

    6-14 Jahre: Konzertbesuch nur in Begleitung einer sorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person.

    14-18 Jahre: Konzertbesuch bis 24 Uhr möglich ohne Erziehungsbeauftragten.

    Der Jugendschutz im Detail

    Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Für Kinderveranstaltungen gelten gesonderte Beschränkungen.

    Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) besuchen. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!).

    Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund.

    Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

    Für alle Altersstufen wird ein angemessener Gehörschutz dringend empfohlen!

  • Karten werden nicht zurückgenommen. Nur wenn die Veranstaltung ausfällt, werden die Eintrittskarten bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin zurückgenommen. Anfallende Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

  • Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung erhalten eine Freikarte an der Abendkasse, wenn der Behindertenausweis ein “B” für die notwendige Begleitperson ausweist. Die jeweilige Regelung zum Einlass und evtl. gesonderter Bereiche werden ebenfalls an der Abendkasse bekanntgegeben.

  • Das Rauchen ist im Zelt nicht gestattet. Bitte werft die Kippen auf dem Gelände in die dafür vorgesehenen Behälter – Vielen Dank!

  • Alle Informationen zum Vorverkauf gibt es hier