Fragen & Antworten

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  • Abendkasse

    Unsere Abendkasse mit Vorverkauf hat an Veranstaltungstagen von 19.00 – 20.30 Uhr geöffnet (bei Veranstaltungsbeginn vor 20.00 Uhr eine Stunde vor Beginn)

  • Einlass

    Beim Einlass zum kostenpflichtigen Hauptprogramm werden Einlassbändel kontrolliert, diese Bändel sind vorab an der Bändelhütte gegen Vorlage der Eintrittskarte persönlich abzuholen.

    Der Einlass ist in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn 

  • Essen & Trinken im Hauptzelt

    Essen im Hauptzelt ist grundsätzlich verboten, Getränke können mitgenommen werden. In Ausnahmefällen kann die Mitnahme von Gläsern und Glasflaschen in die Veranstaltung untersagt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise am Veranstaltungsabend.

  • Flohmärkte

    Unsere traditionellen Flohmärkte am 1. und 29. Juni 2024, finden jeweils von 08 – 16 Uhr für Besucher statt. Aufbaubeginn ist ab 5:30 Uhr, die Standgebühr inklusive KFZ-Stellplatz beträgt 7€/Meter. Der nächste Kinderflohmarkt findet am Donnerstag, 30. Mai 2024 statt.

    Für alle Flomärkte ist keine Anmeldung möglich/nötig.

  • Gastronomie

    Unser Biergarten mit den Essensständen hat zwischen dem an jedem Veranstaltungstag geöffnet. Informationen zu den jeweiligen Öffnungszeit gibt es hier

  • Gutscheine

    Unsere Ticketgutscheine sind während der Spielzeit an unseren VVK-Stellen und das ganze Jahr im Internet unter ulmerzelt.online-ticket.de verfügbar.

  • Jugendschutz

    Beim Jugendschutz gilt grundsätzlich

    ab 6 Jahre: grundsätzlicher Besuch von Konzerten erlaubt.

    6-14 Jahre: Konzertbesuch nur in Begleitung einer sorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person.

    14-18 Jahre: Konzertbesuch bis 24 Uhr möglich ohne Erziehungsbeauftragten.

    Der Jugendschutz im Detail

    Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Für Kinderveranstaltungen gelten gesonderte Beschränkungen.

    Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) besuchen. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!).

    Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund.

    Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

    Für alle Altersstufen wird ein angemessener Gehörschutz dringend empfohlen!

  • Kartenrücknahme / Ausfall einer Veranstaltung

    Karten werden nicht zurückgenommen. Nur wenn die Veranstaltung ausfällt, werden die Eintrittskarten bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin zurückgenommen. Anfallende Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

  • Menschen mit Behinderung

    Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung erhalten eine Freikarte an der Abendkasse, wenn der Behindertenausweis ein “B” für die notwendige Begleitperson ausweist. Die jeweilige Regelung zum Einlass und evtl. gesonderter Bereiche werden ebenfalls an der Abendkasse bekanntgegeben.

  • Rauchen

    Das Rauchen ist im Zelt nicht gestattet. Bitte werft die Kippen auf dem Gelände in die dafür vorgesehenen Behälter – Vielen Dank!

  • Vorverkauf

    Alle Informationen zum Vorverkauf gibt es hier