Marktordnung

Unsere traditionellen Flohmärkte finden jeweils von 08 – 16 Uhr für Besucher statt, Aufbaubeginn ist ab 6 Uhr. Die Standgebühr inklusive KFZ-Stellplatz beträgt 5 Euro pro Meter. Es ist keine Anmeldung nötig.

  1. Mitmachen kann jede Privatperson
  2. Nicht erlaubt sind:
    • Waffen aller Art
    • Pornographie
    • Artikel mit Nazi-Emblemen
    • Artikel mit rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt
    • Neuwaren
  3. Lizenzen für den Verkauf von Speisen und Getränken sind bereits vergeben
  4. Standgebühr (mit Kfz-Stellplatz): 5 €/Meter
  5. Aufbau ab 06 Uhr, nicht am Vorabend
  6. Standbetreiber müssen ihren Müll mitnehmen
  7. Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten
  8. Wer die Marktordnung missachtet, wird vom Gelände verwiesen
  9. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden

Kinderflohmarkt – Von Kindern für Kinder (natürlich auch in Begleitung Erwachsener)

Unser Kinderflohmarkt findet in diesem Jahr am Donnerstag, 30. Mai 2024 von 10 bis 16 Uhr statt. Auf und rund um die Kinderspielwiese beim ulmer zelt findet der Kinderflohmarkt statt. Die Zufahrt zum Platz ist erst ab 9 Uhr geöffnet – Bitte nicht vorher kommen! Kleine Handkarren oder Wagen zum Transport vom Parkplatz zur Wiese sind hilfreich. Wir bitten ausdrücklich darum, dass Ihre Kinder am Platz Sachen für Kinder verkaufen, selbstverständlich auch in Begleitung Erwachsener. Wir verlangen weder Pfand noch Standgebühr, dafür erwarten wir einen sauber hinterlassenen Platz.
Viel Spaß und Erfolg!