Marktordnung
Unsere traditionellen Flohmärkte finden bei jedem Wetter von 08:00 bis 16:00 Uhr statt. Der Aufbau beginnt ab 5:30 Uhr. Die Standgebühr beträgt 7€/Meter und beinhaltet einen KFZ-Stellplatz. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und es gibt keine Alternativtermine.
- Der Flohmarkt richtet sich an Privatpersonen, gewerbliche Anbieter sind nicht erwünscht (zahlen das Doppelte an Standgebühren)
- Standgebühr 7 Euro/Meter (Gewerbliche Anbieter zahlen 14 Euro/Meter)
- Nicht erlaubt sind:
- Waffen sowie Munition, Pyrotechnik
- Pornographie
- Angebote mit Nazi-Emblemen
- Artikel mit rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt
- Neuware
- Lebendige Tiere
- Raubkopien
- Der Verkauf von Speisen und Getränken obliegt dem ulmerzelt
- Aufbau ab 05:30 Uhr, Anfahrt am vorherigen Tag und das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Flohmarkgelände sowie Übernachtungen sind nicht erlaubt
- Der Platz muss sauber hinterlassen werden und Müll wieder mitgenommen werden
- Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten
- Der Veranstalter haftet weder für Personen- noch Sachschäden
- Das Betreiben von Stromaggregaten und Grills ist verboten
- Das Verteilen von Flyern ist nicht gestattet
- Wer die Marktordnung oder Teile davon missachtet, kann vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden
Kinderflohmarkt – Von Kindern für Kinder (natürlich auch in Begleitung Erwachsener)
Unser Kinderflohmarkt findet in diesem Jahr am Donnerstag, 29. Mai 2025 von 10 bis 16 Uhr statt. Auf und rund um die Kinderspielwiese beim ulmer zelt findet der Kinderflohmarkt statt. Die Zufahrt zum Platz ist erst ab 9 Uhr geöffnet – Bitte nicht vorher kommen! Kleine Handkarren oder Wagen zum Transport vom Parkplatz zur Wiese sind hilfreich. Wir bitten ausdrücklich darum, dass Ihre Kinder am Platz Sachen für Kinder verkaufen, selbstverständlich auch in Begleitung Erwachsener. Wir verlangen weder Pfand noch Standgebühr, dafür erwarten wir einen sauber hinterlassenen Platz.
Viel Spaß und Erfolg!