Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen des ulmer zelt

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für Veranstaltungen, bei denen das ulmer zelt Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen dem ulmer zelt (nachfolgend: Veranstalter) und den Kartenkäufern/Veranstaltungsbesuchern (nachfolgend: Kunde). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Anderslautende AGB, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das ulmer zelt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.

1.3. Für den Kauf von Veranstaltungskarten in Form von Online-Tickets über die offizielle Web-Site des Veranstalters www.ulmerzelt.de gelten die dort abrufbaren AGB.


2. Kartenerwerb / Kein Widerrufsrecht

2.1. Eintrittskarten können über das Internet unter www.ulmerzelt.de, oder an den Vorverkaufsstellen erworben werden.

2.2. Beim Kauf von Eintrittskarten kommt stets nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein Vertrag über den Besuch der Veranstaltung zustande.

2.3. Die Eintrittskarten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im alleinigen Eigentum des Veranstalters und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

2.4. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sodass gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht.


3. Nutzung und Weiterveräußerung der Eintrittskarten

3.1. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.

3.2. Ein Verkauf von Eintrittskarten vor dem Veranstaltungsort ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.


4. Folgen des missbräuchlichen Kartenerwerbs

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziffer 3 kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von EUR 1.000,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.


5. Rückgabe von Eintrittskarten / Kaufpreiserstattung

5.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Eintrittskarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung ab, wird das Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, es sei denn der Kunde macht von seinem Recht zur Rückgabe Gebrauch.

5.2. Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises ist im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.3.  Der Kunde kann sich wegen der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern an den Kassenwagen am Standort des ulmer zelt (in Ulm – Friedrichsau) oder an info@ulmerzelt.de wenden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt stets nur gegen Vorlage der Eintrittskarte im Original. Bei Kartenverlust sind weder Kaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatzkarten möglich.

5.4.  Sollte der Kunde aus für ihn nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nach Ziffer 5.2. gehindert sein – z. B. wegen Krankheit – ist er für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.5. Hat die Veranstaltung die Hälfte der Spieldauer erreicht und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetterereignisse, Terror etc.) abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Wurde die Hälfte der Spieldauer nicht erreicht, erfolgt eine Rückerstattung entsprechend Ziffer 5.2.

5.6. Das Recht des Kunden, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt von Ziffer 6.


6. Haftung des Veranstalters / Gewährleistung

6.1. Der Veranstalter haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten des Veranstalters zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6.3 Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


7. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

7.1. Es ist untersagt,
a) gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen zur Veranstaltung mitzubringen

und/oder

b) in Kenntnis und/oder verschuldeter Unkenntnis eines aktuell bestehenden Verdachts einer Erkrankung an den in § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgeführten Krankheiten (insbesondere SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten)) an der Veranstaltung teilzunehmen.

7.2. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. 

7.3. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr von EUR 10,00 einzubehalten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von EUR 1.000,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.7.4. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

7.5. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.


8. Ton- und / oder Bildaufnahmen des Veranstalters

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt ausgewertet, insbesondere vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.


9. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Demgemäß findet auch eine Übermittlung dieser Kundendaten an die Vertriebspartner des Veranstalters nur zum Zwecke der Ausführung der Bestellung statt. Die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters sind unter Datenschutzerklärung aufrufbar.


10. Streitbeilegung

10.1. Online Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist.

10.2. Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG): Das ulmer zelt (vgl. Impressum) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 


11. Schlussbestimmungen

11.1. Diese AGB geben das Vereinbarte erschöpfend wieder. Weitere Individualabreden, mündliche oder sonstige Nebenabreden bestehen nicht.

11.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.

11.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Ulm.